Eheschließung

Bitte mitbringen:
  • Amtlichen Lichtbildausweis (nur bei ausländischen Staatsbürgern)
  • Geburtenbuchabschrift (erhält man beim Geburtsstandesamt),
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Heiratsurkunden von allen Vorehen,
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades (nur falls Sie einen Titel haben)
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise (nur für im Ausland wohnhafte Personen)
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein - bitte direkt im Standesamt informieren!)
  • Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen 60,-- € und 140,-- € fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (nur wenn: männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (nur bei minderjährigen Verlobten)
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (nur bei Flüchtlingsstatus)

Mehr Informationen erhalten Sie hier: Standesamt Niederndorf

Zuständig

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