Ermäßigte Müllgebühr bei Pflegebedürftigkeit

Wenn bei Pflegebedürftigkeit nicht vermeidbare Abfälle in erheblichem Umfang anfallen, kann durch eine Bestätigung des behandelnden Arztes eine ermäßigte Müllgebühr beantragt werden.
Für die Dauer eines Jahres wird bei 14-tägiger Entleerung der Tarif für monatlich berechnet.
Wird nach Ablauf der Frist kein neuer Antrag eingebracht, erfolgt automatisch eine Umstellung auf den regulären 14-tägigen Tarif.

Antrag und Formular für die ärztliche Bestätigung siehe Anhang.

Datei herunterladen (261 KB) - .PDF

|

Schnellsuche