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Wenn bei Pflegebedürftigkeit nicht vermeidbare Abfälle in erheblichem Umfang anfallen, kann durch eine Bestätigung des behandelnden Arztes eine ermäßigte Müllgebühr beantragt werden.Für die Dauer eines Jahres wird bei 14-tägiger Entleerung der Tarif für monatlich berechnet.Wird nach Ablauf der Frist kein neuer Antrag eingebracht, erfolgt automatisch eine Umstellung auf den regulären 14-tägigen Tarif.
Antrag und Formular für die ärztliche Bestätigung siehe Anhang.
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