Erschließungsbeitrag

Zuständig

Einhebung des Erschließungsbeitrages lt. Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz:

Der Erschließungsbeitragssatz (€ 11,35) beträgt 5,00 % vom Erschließungskostenfaktor (€ 227,00).

Der Erschließungsbeitrag im Falle der Errichtung eines Gebäudes setzt sich wie folgt zusammen: Summe aus: * Grundstücksfläche x 1,5 x € 11,35 sowie * Baumasse des Gebäudes x 0,7 x € 11,35;

Nachlaßrichtlinien:
Kann der Bauwerber während der letzten 5 Jahre vor Erteilung der Baubewilligung ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz in Niederndorf nachweisen, so wird ein verlorener Baukostenzuschuß in der Höhe von € 6,81 € (60 %) beim Baumassenanteil und bis 400 m² beim Bauplatzanteil gewährt.

Gemeinderatsbeschluss vom 13.11.2023 Wirksamkeit ab 01.01.2024

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