Freizeitwohnsitzabgabe

abhängig von der Nutzfläche

bis 30 m²
mehr als   30 m² bis   60 m²   €   360,00
mehr als   60 m² bis   90 m²   €   525,00
mehr als   90 m² bis 150 m²   €   750,00
mehr als 150 m² bis 200 m²   € 1.050,00
mehr als 200 m² bis 250 m²   € 1,350,00
mehr als 250 m²                     € 1.650,00 

Dieser Betrag ist bis 30. April eines jeden Jahres an die Gemeinde unter Angabe der Nutzfläche zu entrichten. Änderungen der Nutzfläche, beispielsweise durch Umbauten, können sich auf die Abgabenhöhe auswirken.

Wird ein Freizeitwohnsitz unbefristet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Pächter etc. zu entrichten. Bitte informieren Sie diesen rechtzeitig über seine Verpflichtung.

Stand: 01.01.2020


Formular zur Selbstbemessung der Abgabe:


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