Standesamt

Für die Eheschließung in einem österreichischen Standesamt werden folgende Urkunden benötigt:

falls beide Verlobte Österreicher sind:
  • Staatsbürgerschaftsnachweis von beiden Verlobten
  • Geburtsurkunde von beiden Verlobten
+ falls einer von beiden bereits verheiratet war:
  • Heiratsurkunde der vorangegangenen Ehe
  • Scheidungsurteil des Gerichtes (Rechtskraft muss vermerkt sein)
+ falls gemeinsame Kinder vorhanden sind (Kinder von Verlobten):
  • Geburtsurkunden der Kinder (Vater muss auf Geburtsurkunden vermerkt sein!)


falls einer der beiden Verlobten Ausländer (EU Bürger) ist:
  • Staatsbürgerschaftsnachweis vom österreichischen Partner
  • Geburtsurkunde vom österreichischen Partner
  • Reisepass oder Personalausweis (bei EU Bürgern)
  • Auszug aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtsregister vom ausländischen Partner (darf nicht älter sein als 6 Monate, muss von einem österreichischen gerichtlichen Dolmetscher ins deutsche übersetzt werden) (bekommt man vom Geburtsstandesamt)
  • Meldebestätigung vom derzeitigen Hauptwohnsitz (bekommt man beim Wohnsitzmeldeamt)
  • Gästemeldeblattbestätigung (falls der Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist) (bekommt man bei seiner Unterkunft z.B. Hotel, Gasthaus,...)
  • Ehefähigkeitszeugnis ! (wird im ausländischen Standesamt, des letzten Wohnsitzes  im Heimatstaat ausgestellt) (falls es sich um kein internationales Ehefähigkeitszeugnis handelt, muss dieses Zeugnis ebenfalls von einem österreichischen gerichtlichen Dolmetscher übersetzt werden.)
+ falls einer von beiden bereits verheiratet war:
  • Heiratsurkunde der vorangegangenen Ehe (gegebenenfalls Übersetzung)
  • Scheidungsurteil des Gerichtes (Rechtskraft muss vermerkt sein) (gegebenenfalls Übersetzung)
+ falls gemeinsame Kinder vorhanden sind (Kinder von Verlobten):
  • Geburtsurkunden der Kinder (Vater muss auf Geburtsurkunden vermerkt sein!)


falls einer der beiden Verlobten Ausländer (kein EU Bürger) ist:
  • siehe EU Bürger Anforderungen
  • es werden zusätzlich Urkunden verlangt (von Staat zu Staat verschieden - bitte Informationen einem Standesamt einholen)

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