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Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
SterbefälleNiederndorf
KinderbetreuungNiederndorf
Tourismusverband Kufsteinerland
Waldschwimmbad Niederndorf
Abfall Kalender
Pfarramt Niederndorf
Heimatmuseum "alte Schmiede"
Unsere neue Dorfbücherei
Erwachsenenschule
Mobile APP
Familienfreundliche Gemeinde
Unicef