Startseite |Sitemap |Cookies |Impressum |Datenschutz |Barrierefreiheit
Standort: Startseite
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie die Namensänderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei Ihrer Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt geben.
Ihr Arbeitsmarktservice gibt die Namensänderung in Folge auch an Ihren Krankenversicherungsträger weiter.
Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (→ AMS)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
SterbefälleNiederndorf
KinderbetreuungNiederndorf
Tourismusverband Kufsteinerland
Waldschwimmbad Niederndorf
Abfall Kalender
Pfarramt Niederndorf
Heimatmuseum "alte Schmiede"
Unsere neue Dorfbücherei
Erwachsenenschule
Mobile APP
Familienfreundliche Gemeinde
Unicef